Gremienwahlen 2025

11. - 25. Juni, 12 Uhr

Was wird noch gewählt?

Parallel zur Wahl des Studierendenrates werden das Konzil, der Senat, sowie die Fakultätsräte neu gewählt. Diese Gremien setzen sich aus Hochschullehrer*innen, Mitarbeiter*innen und Studierenden zusammen, wobei man nur die Mitglieder der eigenen Statusgruppe wählt. D.h. wenn du studierst, wählst du die Studis, die dich vertreten sollen.

Wie wählt man?

Anders als bei der StuRa-Wahl treten für diese Gremien keine Einzelpersonen, sondern Listen an. Man hat in der Regel so viele Stimmen, wie es Sitze im Gremium gibt und kann diese auf eine oder mehrere Listen verteilen.

Wer kandidiert?

Wahlkampf

Alle studentischen Kandidat*innen für den StuRa, das Konzil, Senat und die Fakultätsräte haben einen Anspruch auf bis zu 15€ pro Person, um ihren Wahlkampf zu finanzieren. Der dazugehörige Antrag und Rechnungen für die Ausgaben müssen spätestens bis zum Ende des Wahlzeitraums (bevorzugt über E-Mail) beim Wahlausschuss eingegangen sein. Hier findest du das Formular zum beantragen des Wahlkampfkostenzuschusses:


Wahlkampfkostenzuschuss (Deutsch)

Was ist das Konzil?

Das Konzil berät über die grundlegenden Angelegenheiten der Universität. Es beschließt u.a. über die Grundordnung und die Wahlordnung der Universität, wählt die Rektorin/den Rektor, die Prorektorinnen/Prorektoren, die Kanzlerin/den Kanzler und die Mitglieder des Universitätsrats und beschließt über die Ernennung von Ehrensenatoren.

Dem Konzil gehören je 22 Vertreter der Gruppe der Hochschullehrer*innen und der Studierenden sowie je elf Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen und der weiteren Mitarbeiter*innen an.

Was ist der Senat?

Der Akademische Senat beschließt über eine Vielzahl von Satzungen. Ihm obliegen verschiedene Entscheidungs-, Wahl- und Mitwirkungsbefugnisse.
Er berät den Rechenschaftsbericht der Universitätsleitung und entscheidet über deren Entlastung. Zudem unterbreitet er dem Konzil Vorschläge zur Wahl der Rektorin/des Rektors, der Prorektorinnen/Prorektoren und des Universitätsrats.

Mitglieder des Akademischen Senats sind zwölf Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen, je vier Vertreter der Gruppe der Studierenden und der akademischen Mitarbeiter*innen sowie zwei Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiter*innen.

Kontakt

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E-Mailwahlen.stura@uni-rostock.de