11. - 25. Juni, 12 Uhr
Wahlergebnis (vorläufig)Anträge zur Wahlprüfung gemäß § 28 Wahlordnung der Studierendenschaft könnt ihr bis zum 09. Juli 2025, 18 Uhr einreichen. Per E-Mail könnt ihr die Anträge an das StuRa-Präsidium (stura@uni-rostock.de) senden. Diese werden dann an die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses weitergeleitet. Postalisch oder schriftlich können Anträge an folgende Adresse geschickt oder abgegeben werden: StuRa Uni Rostock, Parkstraße 6, 18057 Rostock, z. Hd. Alina Marie Sulfrian, Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses.
Bei der StuRa-Wahl funktionieren die Fakultäten als Wahlkreise. Du wählst demnach nur die Studis deiner Fakultät. Wenn du an verschiedenen Fakultäten studierst, wählst du an der Fakultät deines Erstfachs. Dabei hast du so viele Stimmen, wie die Fakultät im StuRa Sitze hat. Wenn du möchtest, kannst du aber auch weniger Stimmen vergeben.
Dieses Jahr gibt es erstmals einen StuRa-Wahl-O-Mat. Ziel ist es, dir so einen besseren Einblick zu geben, wofür die Kandidierenden stehen und welche am besten zu dir passen. Wichtig: Es haben nicht alle Kandidierenden teilgenommen, darum schau gerne unter dem Reiter Kandidierende vorbei; dort findest du alle Kandidierenden.
Der Studierendenrat ist das Parlament der Studierendenschaft. Er hat 55 Sitze und setzt sich aus Studierenden der verschiedenen Fakultäten zusammen. In der Regel trifft sich der StuRa alle zwei Wochen und berät z.B. über folgende Themen:
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